Zusatzleistungen

Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie die Maßnahmen, die Brände verhüten sollen.

Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung ist in Deutschland durch die DIN 14096 geregelt. Eine Brandschutzordnung ist immer in Zusammenhang mit einem Brandschutzplan zu sehen.

Nutzer und Eigentümer von Gebäuden sind für die Betriebssicherheit verantwortlich. Daher sind exakte Vorgaben in Bezug auf Brandverhütung und Verhalten im Brandfall unabdingbar. Brandschutzordnungen erfüllen die Verkehrssicherungspflicht. Verantwortlichkeiten werden festgelegt. Dadurch wissen die Mitarbeiter, wer welche Stellen zu alarmieren hat, wie Entstehungsbrände wirksam zu bekämpfen sind und wie eine organisierte Objekträumung ablaufen muss.

Um Brandschutzordnungen aufzustellen, müssen zuerst alle Bau- und Betriebsstrukturen und alle Genehmigungen analysiert werden. Anschließend werden in einer Dokumentation die Abläufe bei einem Brand festgelegt.

Wir erstellen in enger Abstimmung mit Auftraggebern und Behörden  Brandschutzordnungen sowie deren inhaltliche und grafische Aufbereitung.

Feuerwehrpläne

Die Feuerwehr benötigt bei Einsätzen in komplexen Gebäuden detaillierte Unterlagen, um sofort nach Eintreffen eine effiziente Brandbekämpfung gewährleisten zu können. Diese Pläne enthalten sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen über ein Gebäude.

Der Feuerwehrplan soll den Einsatzkräften der Feuerwehren im Einsatz bei der schnellen Orientierung in einem Gebäude helfen. Ein Feuerwehrplan kann nicht nur allein anhand von Planunterlagen erstellt werden.

Wir erstellen Feuerwehrpläne unter Berücksichtigung der spezifischen Feuerwehrbelange, die häufig über das in der Norm festgelegte Maß hinausgehen, und stimmen diese mit den zuständigen Stellen für den baulichen Brandschutz (Bauaufsichtsbehörde) und den abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) im Detail ab.

Flucht- und Rettungswegpläne

Das Bauordnungsrecht stellt an Fluchtwege je nach Sonderbau und Wertigkeit des jeweiligen Fluchtwegs (Treppenhäuser sind z. B. höherwertiger als Flure) unterschiedliche Anforderungen.

Der Fluchtweg muss so ausgeführt sein, dass sich Personen auch bei einer Verrauchung des Weges nicht verletzen oder verirren können. Deshalb sind Fluchtwege und deren Verlauf sowie Ausführung ein zentrales Element der Gebäudeerschließung. Schwierig ist dies oft in Einkaufszentren, da sich dort viele ortsunkundige Personen aufhalten und es viele, teils unübersichtliche, enge Gänge gibt.

Flucht- und Rettungswegpläne sind wichtige Bestandteile von Arbeitsrechtsvorgaben, wonach derartige Pläne in allen Arbeitsstätten anzubringen sind. Unverzichtbare Inhalte sind beispielsweise Angaben über die im Gefahrenfall zu benutzenden Rettungswege und die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.